Von Rittberg Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Gefördert werden für Unternehmen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zusätzlich spezielle Beratungen die strukturellen Ungleichheiten begegnen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller (Unternehmen) können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Dies sind maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2028.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.